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   BFH, 07.08.1981 - VI R 104/78   

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https://dejure.org/1981,1954
BFH, 07.08.1981 - VI R 104/78 (https://dejure.org/1981,1954)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1981 - VI R 104/78 (https://dejure.org/1981,1954)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1981 - VI R 104/78 (https://dejure.org/1981,1954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 9, § 12 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 35
  • BStBl II 1981, 800
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 07.08.1981 - VI R 104/78
    Die Miete für die Dienstwohnung sei auch keine gemischte Aufwendung im Sinne des Beschlusses des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17), weil die Wohnung keinen beruflichen Einschlag habe.

    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 ist die Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG dahingehend auszulegen, daß Aufwendungen, die sowohl privat als auch betrieblich (beruflich) veranlaßt sind, nur dann in einen privaten (nicht abziehbaren) und einen betrieblichen oder beruflichen (abziehbaren) Teil aufgeteilt werden dürfen, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen, und wenn der betrieblich (beruflich) veranlaßte Teil nicht von untergeordneter Bedeutung ist.

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 07.08.1981 - VI R 104/78
    Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368) sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus - alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind.
  • BFH, 12.06.1975 - IV R 159/74

    Schaustellunternehmer - Betriebseinrichtungen - Wohnwagen - Unmittelbare Nähe -

    Auszug aus BFH, 07.08.1981 - VI R 104/78
    Dem gefundenen Ergebnis steht weder § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG noch das BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 159/74 (BFHE 116, 270, BStBl II 1975, 769) entgegen.
  • FG Münster, 21.03.2000 - 6 K 8683/98

    Wohnwagen eines Schaustellers als Betriebsvermögen

    Der Senat ist aber zu der Überzeugung gelangt, daß eine Aufteilung nicht sachgerecht ist, weil die betriebliche Veranlassung für die getätigten Aufwendungen von so großem Gewicht ist, daß sogar dem Wohnen im Wohnwagen betriebliche Qualität beizumessen ist (ebs. BFH-Urteil vom 09. Oktober 1974 I R 129/73, BFHE 114, 202 , BStBl II 1975, 172 ; Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 159/74. BFHE 116, 270 , BStBl II 1975, 769 ; Urteil vom 25. März 1977 III R 160/73, BFHE 122, 219 -222 (LT1), BStBl II 1977, 566 -568 (LT) und Hinweis in BFH-Urteil vom 07. August 1981 VI R 104/78, BFHE 134, 35 , BStBl II 1981, 800 ).

    Während nach einer Mindermeinung in der älteren Rechtsprechung der Wohnwagen eines Schaustellers bzw. Handelsvertreters zum notwendigen Privatvermögen gehört (so Hinweis in BFH-Urteil vom 17. Mai 1968 VI R 196/67 a.a.O. und FG Münster vom 16. Juli 1974 a.a.O.), da er auch der privaten Lebensführung dient und damit unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz fällt, rechnet die h. M. in der älteren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (s. BFH-Urteil vom 09. Oktober 1974 I R 129/73, a.a.O.; Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 159/74, a.a.O.; Urteil vom 25. März 1977 III R 160/73, a.a.O. und Hinweis in BFH-Urteil vom 07. August 1981 VI R 104/78, a.a.O.) den Wohnwagen eines Schaustellers zum Betriebsvermögen, wobei im Urteil vom 09. Oktober 1974 I R 129/73 a.a.O. sogar der Hinweis gegeben wird, daß er auch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören kann.

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